Sicherheit
Sicherheitsregeln im Superfly
Ja, Trampolinspringen ist Action pur, aber es ist auch ein Sport. Und wie bei jedem Sport zählt Sicherheit! Deshalb ist es mega wichtig, dass Du Dich an ein paar Regeln hältst – für Deine Sicherheit und die der anderen:
- Schau Dir das Sicherheitsvideo und die Einweisung genau an!
- Immer an die Regeln halten!
- Mach nur das, was Du sicher drauf hast! So bleibt der Spaß garantiert und Du kannst richtig abheben!
Benutzungsregeln
Achtet auf eure Gesundheit
Jeder Springer hat individuelle körperliche Fähigkeiten. Verhaltet Euch entsprechend und achtet auf Eure Gesundheit. Die Nutzung unserer Erlebnisfläche ist extrem anstrengend, daher solltet Ihr die Ruhezonen auf der Erlebnisfläche nutzen und ggf. Pausen zum Trinken außerhalb der Erlebnisfläche einlegen. Solltet Ihr unter Rücken-, Herz- oder anderen Beschwerden wie Asthma oder Diabetes leiden oder schwanger sein, so konsultiert vorher einen Arzt.
Tragen von angemessener Kleidung
Es wird das Tragen von Sportkleidung empfohlen, die frei von Nieten, Reißverschlüssen, Schlaufen oder Bändern u.ä. sind. Hör- und Sehhilfen sind abzulegen oder müssen so beschaffen sein, dass sie sich beim Springen nicht vom Kopf lösen können. Das Tragen von Kopfbedeckung jeglicher Art ist verboten. Hiervon ausgenommen sind spezielle Kopfbedeckungen, die an der Kasse im Park gekauft oder gegen Pfand ausgeliehen werden können. Lange Haare sind zum Zopf zu binden, jegliche Art von Schmuck oder Accessoires sind abzulegen. Taschen sollten vorab geleert werden, da das Springen mit losen Gegenständen zu schweren Verletzungen führen kann. Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände haftet das Superfly Air Sports nicht, persönlichen Besitz bitte entsprechend verwahren.
Superfly Sockenpflicht
Das Springen ist nur mit den speziellen Antirutschsocken von Superfly Air Sports erlaubt. Diese sind optimal auf die Bedürfnisse der Anlage ausgelegt. Unsere Flight Socks sind an der Kasse erhältlich.
Sicherheisunterweisung/ Sicherheitshinweise
Vor Nutzung der Superfly Air Sports Erlebnisflächen sind diese Benutzungsregeln sowie die Sicherheitshinweise auf den Plakaten wie Schildern aufmerksam zu lesen. Das Sicherheitsvideo und die Hinweise der Flight Crew sind aufmerksam zu verfolgen und zu beachten. Sie dienen der Unfallvermeidung. Bei Nichtbeachtung können schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod für Dich und andere die Folge sein. Anweisungen der Flight Crew sind stets und sofort Folge zu leisten!
Haftung
Superfly haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für andere Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet Superfly unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
Altersbeschränkung
Grundsätzlich ist die Trampolinfläche erst ab 4 Jahren nutzbar. Für Kinder von 2 bis 6 Jahren empfehlen wir, den Kids Flight zu besuchen. Dieser ermöglicht es den Eltern, das Kind in geschützter Atmosphäre an den Trampolinsport heranzuführen. Kindern von 4 bis 5 Jahren müssen von einer zahlenden erwachsenen Person begleitet werden. Kinder ab 6 Jahren können die Attraktionsfläche allein betreten.
Gewöhnung an die Anlage, Körperspannung und Aufrechterhaltung der Konzentration
Der Körper braucht Zeit, sich an die Ansprüche und Dynamik der Attraktionen zu gewöhnen. Auch bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Attraktionen können schwerste Verletzungen die Folge sein. Die Aufmerksamkeit und Körperspannung sollten immer vorhanden sein. Achtet zudem darauf, dass Eure Knie bei Absprung, Drehungen in der Luft und bei der Landung Eurem Kopf nicht zu nahekommen. Lasst beim Springen die Zunge im Mund. Rennen über die Erlebnisfläche oder über mehrere Segmente ist sehr gefährlich.
Ein Springer pro Segment
Jede Attraktion auf der Erlebnisfläche verfügt über verschiedene Segmente. Die Nutzung von einem Segment mit zwei oder mehreren Personen ist strengstens untersagt. Daher ist es verboten, z.B. auf besetzte Trampoline zu laufen oder in besetzte Schaumstoffbecken zu springen. Ebenso ist Synchronspringen oder sog. „katapultieren“ gefährlich. Schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod können die Folge sein.
Sprungzonen & Grenzen der Anlage beachten
Beim Springen immer in der Mitte des Trampolins bleiben. Trampoline dürfen nicht mit einem Sprung verlassen werden. Ein Sprung auf die Rahmen kann trotz der gepolsterten Abdeckungen zu schwerwiegenden Verletzungen, Lähmungen oder Tod führen. Das gilt auch für die Sicherheitszonen rund um alle Attraktionsbereiche oder die Landungen in die Schaumstoffbecken, die möglichst großflächig erfolgen müssen. Das Eintauchen in die Schaumstoffbecken mit Kopf oder Füßen zuerst ist extrem gefährlich. Zum Ausruhen sind alle Sprung-, Lande- und Sicherheitszonen umgehend zu verlassen.
Aufteilung der Anlage
Jeder Park verfügt über eine individuell gestaltete Erlebnisfläche inkl. Ruhezonen. Jede Attraktion ist für einen bestimmten Nutzungszweck gebaut und ausgelegt. Zweckfremde Benutzung ist untersagt. Welche Benutzungsregeln speziell für Deinen Park gelten, kannst Du auf unseren Informationsplakaten einsehen oder bei unserer Flight Crew erfragen.
Saltos & Gefährliche Tricks
Saltos und andere Tricks sind gefährlich und an einigen Attraktionen verboten! Das Durchführen von Tricks außerhalb der eigenen Fähigkeiten kann zu falschem Aufkommen, z.B. auf den Kopf oder Hals führen. Schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod können die Folge sein. Solche Tricks sollten nur von sehr geübten Springern gemacht werden. Schätzt Eure Fähigkeiten realistisch ein, um Euch und andere nicht zu gefährden.
Rücksicht auf andere Gäste
Nehmt Rücksicht und achtet auf andere Springer. Störungen anderer Springer z.B. durch Rempeln, Schubsen oder Drängeln kann diese extrem gefährden.
Kein Verzehr auf der Erlebnisfläche
Der Verzehr von Speisen und Getränke sowie Kaugummis sind auf der Erlebnisfläche nicht erlaubt. Solltet Ihr etwas zu Euch nehmen wollen, könnt Ihr jederzeit Eure Sprungzeit unterbrechen und die Erlebnisfläche verlassen. Das Springen unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist verboten.
Instandhaltung des Parks
Eure Sicherheit ist uns wichtig, daher überprüfen wir unsere Anlage regelmäßig auf Zustand und Sicherheit und kümmern uns um die Instandhaltung.
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